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H&R Monotube Gewindefahrwerk für Audi A6 Avant/SW Quattro 4B 4WD bis 1.110 kg Nur Für Kurze Zeit

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Artikelnummer: SK0004564 Kategorie: Schlagwort:

H&R Monotube Gewindefahrwerke
H&R entwickelt und produziert als erster Hersteller seit Ende der 80iger Jahre Gewindefahrwerke mit Teilegutachten für Fahrzeuge verschiedener Hersteller. Hochwertige Einrohr- Dämpfungstechnik wird kombiniert mit individuell festgelegten Fahrwerksfedern und für den sportlichen Betrieb auf der Straße abgestimmt.
So lassen sich gutes Fahrverhalten mit geringen Einbußen im notwendigen Komfort und einer überzeugende Absenkung verbinden
Produktvorteile:
-Einrohr-Gasdruckdämpfer, präzises Ansprechverhalten
-Upside-Down Achsbeine, besonders gute Querkraftabstützung
-spezielle Fahrwerks- und Rennfedern, hochfester Federstahldraht
-robustes Trapezgewinde zur Höhenverstellung
-dauerhafter Korrosionsschutz, Zinkdickschichtpassivierung
-Aluminium Hinterachshöhenverstellungen, hartanodisiert
-Hakenschlüssel enthalten

Passend für folgende Fahrzeuge:
Fahrzeug: Audi A6 Avant/SW Quattro Typ 4B, 4WD, bis/up to 1.110 kg VA-Last/FA load, ohne Niveauregulierung/without self-levelling
Baujahr: 03/98>
Tieferlegung VA / HA bis ca. mm: VA: 30-70 / HA: 30-50
Zulassung: Teilegutachten (§19.3)
Hinweise:
12) Bei Fahrzeugen mit werksseitiger Tieferlegung, z.B. BMW M-Technik, MB Sport-Line Fahrwerk, Audi-Sportfahrw. usw., wird nur eine geringere Tieferlegung erzielt, da diese Fahrzeuge schon „ab Werk“ tiefer liegen.
17) Gewindefahrwerk höhenverstellbar im Bereich laut Teilegutachten geprüften Werte.
32) Je nach Motorisierung, Getriebe, Ausstattung und Toleranzen des Fahrzeuges kann die Tieferlegung um einige mm von den angegebenen Werten abweichen.
65) Die angegebenen Tieferlegungen wurden an den jeweiligen Prüffahrzeugen ermittelt. Bitte beachten Sie, dass die maximale Tieferlegung nicht bei jedem Fahrzeug erreicht werden kann, siehe hierzu Auflage und Hinweise im Teilegutachten und die technischen Hinweise Fahrwerksprogramm 12,17,32.
78) Schäden, die durch nicht eingehaltene Gutachten-Einstellmaße hervorgerufen werden, sind selbst verschuldet und werden nicht von H&R übernommen/ erstattet.
79) Der Mindestabstand zwischen Räder/Reifen und Fahrwerks-/ Karosseriebauteilen darf 5 mm nicht unterschreiten. Ggf. ist der Abstand mittels Spurverbreiterungen und/ oder fachgerechter Bearbeitung der Karosserie wieder herzustellen. Eventuell anfallende Arbeiten und/ oder Kosten werden nicht von H&R übernommen/ erstattet.

Artikelnummer: 29482-3